Medizinische Versorgung bei Ihnen zu Hause
Ambulante Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist ein zentraler Bestandteil der mobilen Pflege und spielt eine entscheidende Rolle bei der Versorgung von Patienten in ihrem Zuhause. Denn nicht nur in einer medizinischen Einrichtung, sondern auch in den vertrauten eigenen vier Wänden sollten Patienten im Krankheitsfall nicht auf eine professionelle und kompetente Versorgung verzichten müssen. Die häusliche Krankenpflege bzw. Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die ausschließlich durch anerkannte Pflegekräfte wie uns erbracht werden dürfen und ärztlich verordnet sind. Dazu gehören beispielsweise die Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruckmessung und vieles mehr. Diese Leistungen dienen dazu, den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person zu stabilisieren, zu verbessern oder Verschlechterungen vorzubeugen.Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen.
Rundum gut versorgt
Ein Auszug unserer Leistungen in der Behandlungspflege
Medizinische Leistungen
- Verbandswechsel und Wundversorgung
- Kompressionsverbände anlegen
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Stomaversorgung
- Portversorgung
- Injektionen wie z. B. Insulininjektionen oder Thrombosespritzen
- Versorgung und Vorbeugung von Dekubitus
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Inhalationen
- Verabreichung und Bereitstellen von Medikamenten in Tages- oder Wochendispensern
- Katheterpflege und -wechsel sowie Blasenspülung
- … und vieles mehr
Infos zur Behandlungspflege
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Bürozeiten
- Montag bis Donnerstag09:00 bis 15:00 Uhr
- Freitag09:00 bis 13:00 Uhr
- 05251 / 547 19 26
- info@pflegeallinone.de
Schon gewusst?
Wichtige Fragen & Antworten
Die Kosten der Behandlungspflege trägt die Krankenkasse.
Die Dauer der Behandlungspflege ist in der Regel begrenzt. Bei der Erstversordnung des behandelnden Arztes gilt diese zunächst für 14 Tage. Ob die medizinischen Leistungen im Anschluss erneut verordnet werden, hängt von dem gesundheitlichen Zustand der pflegebedürftigen Person nach diesen zwei Wochen ab. Sollte sich die medizinische Betreuung durch den mobilen Pflegedienst über einen längeren Zeitraum von länger als 6 Monaten erstrecken, kann es notwendig sein, diese Leistungen über die Pflegeversicherung geltend zu machen.
Bei der Grundpflege werden Pflegebedürftige vom mobilen Pflegedienst in Ihrem Alltag in punkto körperlicher Hygiene und Gesundheit unterstützt. Bei der Behandlungspflege dagegen werden medizinisch notwendige Leistungen erbracht, die vom Arzt verordnet wurden.
Die erweiterten medizinischen Leistungen (Leistungsgruppen III und IV) dürfen ausschließlich die examinierten Pflegefachkräfte unseres ambulanten Pflegedienstes ausführen. Die Leistungsgruppen I und II dürfen dagegen von Pflegehelfern mit einer entsprechenden Ausbildung durchgeführt werden.